Finanzielles

Finanzielles — Verrechnung über die Krankenkassen (Stand 2026)

Psychotherapeutische Behandlung ist in Österreich mit ärztlicher Tätigkeit gleichgestellt, deshalb gehört sie zu den Pflichtleistungen der Kassen. Die Sozialversicherungsträger erstatten in den Bundesländern und von Anstalt zu Anstalt anteilsmäßig unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über deren Konditionen!

Wenn Sie eine Zusatzversicherung für komplementärmedizinische Methoden abgeschlossen haben, übernehmen die jeweiligen Anstalten die Restzahlung. Fragen Sie den Versicherungsberater Ihres Vertrauens!

Zusätzlich zum Zuschuss durch die Kassen können Sie die tatsächlich bezahlte Summe für das Finanzamt in den Lohnsteuerausgleich hineinnehmen (außergewöhnliche Belastungen/Arztkosten).

Sozialtarife bei finanziellen Notlagen sind nach Vorlage der Einkommensverhältnisse möglich.

Bitte erfragen Sie die Bedingungen bei Ihrer Versicherungsanstalt!