|
 |
|
Finanzielles - Verrechnung über die
Krankenkassen (Stand 2008)
Psychotherapeutische Behandlung ist in Österreich mit ärztlicher
Tätigkeit gleichgestellt, deshalb gehört sie zu den Pflichtleistungen
der Kassen. Die Sozialversicherungsträger erstatten in den
Bundesländern und von Anstalt zu Anstalt anteilsmäßig unterschiedlich.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über deren
Konditionen!
Wenn Sie eine Zusatzversicherung für komplementärmedizinische
Methoden abgeschlossen haben, übernehmen die jeweiligen
Anstalten die Restzahlung. Fragen Sie den Versicherungsberater
Ihres Vertrauens!
Zusätzlich zum Zuschuß durch die Kassen können Sie die tatsächlich
bezahlte Summe für das Finanzamt in den Lohnsteuerausgleich
hineinnehmen (außergewöhnliche Belastungen/Arztkosten).
Sozialtarife bei finanziellen Notlagen sind nach Vorlage der
Einkommensverhältnisse möglich.
Bitte erfragen Sie die Bedingungen bei Ihrer Versicherungsanstalt! |